Berliner Qualitätsoffensive

Förderlinie IV: Chancengleichheit in der Wissenschaft

(1) Mit der Förderlinie IV wird das bestehende „Berliner Programm zur Förderung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ fortgeführt und erweitert. Mehr als 75 % der Fördermittel werden für nachhaltige Maßnahmen, wie vorgezogene Nachfolgeberufungen, W2-Professuren auf Zeit und hochschulübergreifende innovative Projekte mit dem vorrangigen Ziel der Erhöhung des Frauenanteils an Professuren, verwendet. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Hochschulen wird von der Auswahlkommission vorgenommen. Die Verfahren der Antragstellung und Mittelbewilligung sind in den Vergaberichtlinien des „Berliner Programms zur Förderung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ geregelt.

 

(2) Sofern sich Hochschulen an der Fortsetzung des „Professorinnen-Programms des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen“ beteiligen, können sie die in dieser Förderlinie zugewiesenen Mittel als Eigenanteil bzw. Gegenfinanzierung einsetzen. Das Land Berlin stellt seinen Anteil an diesem Programm mit dem „Berliner Programm zur Förderung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ zur Verfügung. Für Finanzierungsanteile, die über die Laufzeit des Berliner Programms zur Förderung von Chancengleichheit hinausgehen, sind Hochschulmittel aufzuwenden.

 

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